Die Einrede der Haftungsbeschränkung Minderjähriger nach § 1629a BGB gilt auch bei Rückforderungen durch das Jobcenter (Bundessozialgericht-Urteil vom 07.07.2011, Az. B 14 AS 153/10 R). Danach beschränkt sich die Hafttung Minderjähriger auf das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandene Vermögen. |